Um die für viele Unternehmen finanziell belastenden Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung abzuschwächen und unbillige Härten für Geschädigte zu vermeiden, verlängert die Stadt Frankfurt (Oder) die Regelungen zur Zahlungserleichterung in Form von Steuerstundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus.
Demnach können zahlungspflichtige Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, bis zum 30. Juni 2021 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen und fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Frankfurt (Oder) beantragen.
Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten insbesondere Steuerpflichtige, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind. Die Steuerstundung kann formlos mit der Glaubhaftmachung der Betroffenheit bei der Kämmerei per E-Mail an steuern@frankfurt-oder.de beantragt werden.
Bis zum 30. Juni 2021 verzichtet die Stadt zudem auf die Erhebung von Stundungszinsen.
Foto: pixabay
Verbraucherschutzstaatssekretärin Heyer-Stuffer würdigt Verbraucherschulen / Auszeichnungen für Schulen in... [zum Beitrag]
Die Katholische Pfarrei Neuzelle hat in einem Brief Eisenhüttenstadts Bürgermeister Frank Balzer um... [zum Beitrag]
Hotels machen auf sich aufmerksam und suchen die Öffentlichkeit [zum Beitrag]
IHK Ostbrandenburg zeichnet die Interessengemeinschaft Seelow und die Gewerbegemeinschaft der Stadt... [zum Beitrag]
Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg zu den... [zum Beitrag]
Ab Aschermittwoch ist Fastenzeit. 40 Tage lang unterzieht man sich den Regeln der Kirche, bis Ostern. [zum Beitrag]
Eisenhüttenstadt – 150.000 Euro Schaden durch Brand Am 1. März, gegen 22:50 Uhr, erhielt die Polizei... [zum Beitrag]
Die LandVision Alt Madlitz GmbH wird für den Landkreis Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem... [zum Beitrag]