Wie ein rotes Band zieht sich quer durch die Geschichte der Menschheit erst der Wunsch, dann die Forderung nach dem Recht, seine Gedanken frei äußern zu dürfen.
„Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!"
Marquis von Posa in „Don Carlos" von Schiller
(1759 - 1805)
„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?
Sie rauschen vorbei wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger sie schießen,
es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei."
Hoffmann von Fallersleben
„Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden."
Rosa Luxemburg (1871 - 1919)
„Jeder hat das Recht, seine Meinung
in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten..."
Artikel 5 des Grundgesetzes
Immer wieder mahnt unsere Bundeskanzlerin bei Besuchen und Empfängen mancher Staaten, darunter auch Großmächte wie China und Russland, geradezu provokativ die Einhaltung der „Menschenrechte" an. Dies zum Missfallen nicht nur der Betroffenen, sondern auch der deutschen Industrie, die mit diesen Ländern lieber lukrative Geschäfte machen möchte. Merkels Motive bleiben im Dunkeln. Fühlt sie sich wirklich getrieben vom missionarischen Eifer eines Konvertiten, dem Bedürfnis nach Kompensation ihrer eigenen weniger demokratischen Vergangenheit? Ist sie etwa nach der Wende vom Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt sie wieder einmal nur als Sprachrohr ihrer amerikanischen Gönner, die, schlügen sie die gleichen Töne an, dafür ein schallendes Hohngelächter ernten würden? Oder erfüllt sie ganz einfach ein nicht ernst gemeintes Ritual zeitkonformer Heuchelei?
Wenn heute die Rede ist von „Menschenrechten", so betrifft dies in erster Linie das Recht der Bürger auf freie Äußerung ihrer Meinung, ohne Nachteile irgendwelcher Art befürchten zu müssen. Der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Böhmer (CDU) rühmte in diesem Zusammenhang unser Grundgesetz als die „freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte". Welche Gefahren vor allem des demagogischen Missbrauchs die Meinungsfreiheit enthält, wissen wir aus der Vergangenheit und erleben wir tagtäglich von neuem. Doch gibt es etwas Besseres? Winston Churchill hat in einer Unterhausrede einmal treffend formuliert: „Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind".
Nur umfassendes Wissen, vermittelt durch Bildung, lässt bei den Menschen auch in kritischen Situationen ein besonnenes Verhalten erwarten. Genau an dieser Stelle pflegen aber auch diejenigen anzusetzen, die das Volk zu manipulieren versuchen, die, statt es umfassend zu bilden, Gehirnwäsche betreiben und es so in den Glauben versetzen, es könne frei entscheiden. Die wahren Herrschaftsinstrumente unserer Zeit sind nicht Polizei und Gerichte, sondern kurzfristig die Medien und längerfristig die Schulen. In Deutschland war es Goebbels, der dieses als Erster richtig erkannte und konsequent danach handelte. Unser heutiges Thema soll sein, einmal an die eigene Brust zu klopfen und kritisch nachzufragen, wie weit der Artikel 5 des Grundgesetzes in der Praxis des Alltags tatsächlich das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet.
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, auch nur einen Bruchteil der Lobeshymnen wirklicher oder vermeintlicher Demokraten auf die Meinungsfreiheit wiederzugeben. Die eingangs aufgeführten bekannten Zitate zeigen sie als eine der wichtigsten intellektuellen Forderungen der letzten Jahrhunderte. Den entscheidenden Durchbruch erzielte die Große Französische Revolution von 1789 mit ihrer Devise „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit". Und doch endeten paradoxerweise viele ihrer eigenen Kinder wieder auf der Guillotine, eben weil sie die Meinungsfreiheit wörtlich nahmen. Am Ende der Epoche stand Napoleon, alles andere als ein Verfechter der freien Meinungsäußerung.
Kommen wir zurück auf die Verheißungen des Artikels 5 unserer Verfassung. Sie enthält vorsorglich eine Reihe von Einschränkungen, die den Missbrauch der Meinungsfreiheit verhindern sollen. Entsprechend heißt es in Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht auf persönliche Ehre". Das klingt durchaus plausibel, es sei denn, man hebelt auf dem Umweg über die Einschränkungen das ganze Prinzip wieder aus.
Was versteht man unter den "allgemeinen Gesetzen"? Über die Definition im Einzelnen ist in der an Spitzfindigkeit reichen juristischen Literatur schon viel Druckerschwärze verbraucht worden. Konkrete Vorschriften, welche die Meinungsfreiheit einschränken, finden sich unter anderem im Bürgerlichen Recht, im Arbeitsrecht und, was wohl am besten bekannt ist, in den Beleidigungsparagraphen des Strafrechts. Doch nicht nur dort, wie wir gleich sehen werden.
Bejaht wird darüber hinaus ein „Allgemeines Persönlichkeitsrecht", ein schwammiger, sehr weit gefasster Begriff. Jeder anstehende Fall bedarf einer akribischen Untersuchung und wird beherrscht von dem Grundsatz der Werteabwägung. Was wiegt im Einzelfall schwerer, das Recht der Einzelperson auf Schutz ihrer Privatsphäre oder ein berechtigtes öffentliches Interesse? Ein prominenter Politiker, der sich daneben benimmt, muss sich mehr gefallen lassen als Lieschen Müller. Dass hierbei auch Zeitströmungen eine Rolle spielen, kann niemanden verwundern.
Mehrere strafrechtliche Vorschriften enthalten ganz klar die Meinungsfreiheit einschränkende Zugeständnisse an den Zeitgeist. Bekanntestes und immer aktuelles Beispiel ist der so genannte „Maulkorbparagraph" 130 des Strafgesetzbuchs (StGB). Stichworte: Ausländerfeindlichkeit und Auschwitzlüge.
Bestraft wird nach Absatz 1, „wer zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt ... oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden".
Es kommt nicht darauf an, ob die vorgebrachten Behauptungen stimmen oder nicht. Jeder, der sich mit dem Thema befasst, wie jüngst Thilo Sarrazin in seinem heiß umstrittenen Buch „Deutschland schafft sich ab", muss damit rechnen, dass an ihn die Latte des § 130 StGB angelegt wird, deren Biegsamkeit sich schon aus dem Wortlaut der Strafvorschrift ergibt. Bisher sind alle Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin eingestellt worden. Der Mann kennt seine Grenzen, wenn er mit sachlich-nüchternen Worten und Fakten speziell die Mehrzahl der Muslime als nicht integrierbar und folglich auch nicht nützlich für Deutschland qualifiziert.
Im offenen Widerspruch zum Grundsatz der Meinungsfreiheit steht auch der Absatz 3 des ominösen § 130 StGB. Danach droht eine Freiheitsstrafe demjenigen, der öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Nach dieser Vorschrift wurde zuletzt im Januar 2009 in Abwesenheit der britische Bischof Williamson verurteilt wegen der Äußerung „Ich glaube, dass es gar keine Gaskammern gab ... Ich denke, dass 200.000 bis 300.000 Juden in nationalsozialistischen Konzentrationslagern umgekommen sind ... aber keiner von ihnen durch Gaskammern."
Um die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Vorschrift zu bestätigen, die ja historische Fakten ein für allemal festschreibt, musste das Bundesverfassungsgericht schon ein gehöriges Maß an Rabulistik aufwenden. Die Verbotspraxis erinnert fatal an die mittelalterliche Inquisition, wo Verstöße gegen die Lehren der Kirche gewöhnlich auf den Scheiterhaufen führten. Indes gehört es seit jeher zum Rüstzeug des perfekten Juristen, letztlich für alles eine Begründung zu finden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich einfach auf den Standpunkt gestellt, dass hier eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze grundrechtsbestimmend sei. Das Grundgesetz sei nämlich ein Gegenentwurf zu der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Kürzer und klarer: Weil der Nationalsozialismus Unrecht war, ist alles dagegen Gerichtete Recht, auch wenn es gesetzesdogmatisch nicht passt. Basta.
Auch ich wollte als junger Deutscher lange Zeit die systematische Vernichtung vom Menschen in Gaskammern nicht wahrhaben, wertete dies als „Feindpropaganda". Inbesondere, nachdem sich einige besonders makabre Gräuel, so zum Beispiel die in Buchenwald früher zu besichtigenden Lampenschirme aus Menschenhaut, die Schrumpfköpfe, die sadistischen Orgien der „Kommandeuse" Ilse Koch, die Herstellung von Seife aus dem Fett ermordeter Juden, die als besondere Attraktion nachgebauten „Gaskammern" auch im Konzentrationslager Dachau und etliche weitere der deutschen Seite angelastete Kriegsverbrechen als unwahr herausgestellt hatten. Jedoch führte mich meine zehnjährige Tätigkeit als Untersuchungsrichter, vorwiegend in NSG-Verfahren („Nationalsozialistische Gewaltverbrechen"), zur schmerzhaften Erkenntnis der Wahrheit, dass nämlich tatsächlich Menschen durch Gas getötet worden sind. In den meisten der von mir damals bearbeiteten Fällen handelte es sich um die systematische Ausrottung von Juden. Offen bleibt allerdings die Frage, ob nicht die gesetzliche Festschreibung historischer Fakten auf längere Sicht allen möglichen Zweifeln und Legenden eher Vorschub leistet. Das Beispiel von Bischof Williamson, nur eines von vielen, lässt solches befürchten.
So weit der grobe Abriss von Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch Gesetze. Doch lassen wir einmal alle Juristerei mit ihren Spitzfindigkeiten und Luftgefechten beiseite und sehen wir uns an, wie es mit der Meinungsfreiheit in den Bereichen des täglichen Lebens aussieht. Dort geht man seit jeher pragmatisch vor, nüchtern und sachbezogen. Die meisten der einflussreichen Medien in Presse, Rundfunk, Fernsehen, - leider zunehmend auch das Internet - betreiben in geheimem Einverständnis ein Meinungsmonopol, die „veröffentlichte Meinung". Ziel des von interessierten Kreisen gesteuerten „main-streams" (wörtlich: Hauptströmung), ist es, unter Umgehung von Artikel 5 Abweichler und Querdenker mit anderen Methoden als durch Verbote auszuschalten, das heißt mundtot zu machen. Dabei sind sehr häufig politische und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden. Gedanken und Ansichten zu Politik, Gesellschaft, Kultur und vielen anderen Aspekten des Alltags werden gefiltert oder gar nicht weitergegeben. Eine Art von Gehirnmanipulation, deren sich die „große Masse" gar nicht bewusst wird, weil sie nichts anderes erfährt, es sei denn, sie überwindet ihre Trägheit und bemüht sich selbst um nichtkonforme Informationsquellen. Alles schon da gewesen, werden Sie sagen. Bei den Nazis hieß das „Gleichschaltung", heute ein Wort, das wie viele andere als „historisch belastet" auf der Negativliste des deutschen Vokabulars steht. Und doch gibt es im Verhältnis zu „früher" einen fundamentalen Unterschied, eben den genannten Artikel 5 des Grundgesetzes.
So kann zum Beispiel ein den Arbeitsmarkt der Region bestimmendes Wirtschaftsunternehmen durch Einflussnahme auf seine Angestellten diese mundtot machen. Dasselbe Unternehmen kann abhängige Geschäftspartner oder eine unbequeme Werbeagentur „aushungern". Oder umgekehrt, ein marktbeherrschendes Pressehaus verweigert sich gegenüber nicht genehmen Auftraggebern. Hierzu ein konkretes Beispiel von Boykottverhalten: Ein großes Boulevardblatt, das in keinem Zeitungsladen fehlen darf, beliefert seine Kunden nicht mehr, wenn sie zwar nicht verbotene, aber „rechtslastige" Presseerzeugnisse vertreiben.
Häufig hört und liest man, dass politisch oder weltanschaulich missliebigen Gruppierungen Versammlungslokale, Hotels oder behördliche Genehmigungen verweigert werden. Bis dann die Gerichte - im Allgemeinen zugunsten der Betroffenen - entschieden haben, ist es meist zu spät.
Man mag zu „rechter" Propaganda stehen, wie man will. So lange ohne einen gesetzlichen Verbotsgrund Meinungskundgaben politischer oder ideologischer Gegner verhindert werden, sei es durch Boykott, Gewalt oder Schikane, verstößt das gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit in Rosa Luxemburgs trefflicher Definition.
Erinnern Sie sich noch an die attraktive Fernseh-Moderatorin Eva Herman? In schon etwas reiferem Alter versuchte sie sich als Buchautorin mit „überholten" Gedanken über Frauen und Familie, die nicht dem „gender main-stream" bzw. der emanzipiert-fortschrittlichen Einstellung von weniger ansehnlichen Meinungsmacherinnen wie Alice Schwarzer, Claudia Roth, Renate Künast und einigen anderen Geschlechtsgenossinnen entsprachen.
Im Jahre 2007 stolperte sie schließlich über eine objektiv zutreffende Bemerkung zur Familienpolitik der Nazis und flog postwendend aus ihrer Stellung. Ihr früherer Fernseh-Kollege Kerner verpasste der am Boden Liegenden noch zusätzlich einem symbolischen Fußtritt. Zwar gewann sie anschließend ihren Prozess, aber den Job beim Fernsehen war sie los. Seither dient sie zur Abschreckung eventueller Nachahmer.
FDP-Chef Möllemann kritisierte im Jahre 2003 Israel und den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden. Möllemann hat seinen Sturz im buchstäblichen Sinne des Wortes nicht überlebt.
Bei einer Wahlrede 2002 verglich die damalige Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin (SPD) die Aggressionspolitik von Dabbeljuh Bush mit der von Adolf Hitler. Wenn sie auch in der Sache Recht hatte, so führte doch schon der Vergleich als solcher zu ihrem politischen Ende.
Der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann
stellte im Jahre 2003 die wahrhaftig überflüssige Frage nach Juden und Deutschen als „Tätervölker" und verneinte sie für beide. Dabei war ihm sicher nicht bewusst, dass schon die Fragestellung als solche sowohl gegen die historische als auch politische Korrektheit verstieß. Die CDU-Vorsitzende Merkel, die sich damals als zukünftige Bundeskanzlerin erst noch profilieren musste, erkannte zunächst auch selbst nicht die Brisanz des Themas. Dann verhielt sie sich wie weiland Pontius Pilatus, warf Hohmann aus der Partei und war nun klanzlerfähig.
Der Bundeswehrgeneral Günzel stellte sich unvorsichtigerweise in einem Schreiben an die Seite Hohmanns. Schon am nächsten Tag konnte er, und zwar in Zivil, seine Entlassungsurkunde abholen.
1997 geriet ich selbst wegen angeblichen Gebrauchs eines tabuisierten Worts in die Verlegenheit disziplinarischer Ermittlungen. Mit einiger Verwunderung las ich in dem Ankündigungsschreiben meines Vorgesetzten: „Sie wissen sicherlich, dass gerade der Begriff „Selektion", der geschichtlich mit Vernichtungslagern in Verbindung gebracht wird, negativ besetzt ist. Sein Gebrauch in der Öffentlichkeit bezogen auf - wenn auch kriminell gewordene - Jugendliche erscheint mit Ihrer Stellung als Richter nicht vereinbar." Mich rettete damals rein zufällig der Nachweis, dass ich das Wort „Selektion" gar nicht gebraucht hatte. Glück gehabt.
Ähnliche Maulkorb-Verpassungen sind politischer Alltag. Der Fall „Sarrazin" ist inzwischen ausgestanden. Einige Strafanzeigen wegen Volksverhetzung (siehe oben) sind ins Leere gegangen. Die SPD hat ob der überwältigenden Zustimmung durch die Bevölkerung den Schwanz eingekniffen. Seinen Job hat der ohnehin an der Altersgrenze stehende Sarrazin freiwillig und gewinnbringend aufgegeben.
Abschließend der zeitlich frische „Fall Erika Steinbach" aus dem Jahre 2010. Die Dame ist neben etlichen weiteren Funktionen Präsidentin
des Bundes der Vertriebenen, Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Mitglied des Ehrenamtlichen Rats des Komitees des Gedenk-und Versöhnungshügels in Oswiecim (Auschwitz), Mitglied der Lebenshilfe für geistig Behinderte, Vorsitzende der Jury zur Verleihung des Franz-Werfel-Menschenrechtspreises, Mitglied in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Trägerin des Bayerischen Verdienstordens sowie weiterer Auszeichnungen. Frau Steinbach bemüht sich also mit aller ihrer Kraft um die Aufnahme in den Kreis der „Gutmenschen" unserer Zeit.
Als Sprecherin von Vertriebenenorganisationen geriet Frau Steinbach zwangsläufig in Konflikte mit polnischen Politikern, die sich mit einigen unbequemen Wahrheiten der Nachkriegsgeschichte nicht abfinden wollten. Bis zur Wiedervereinigung hatte es jedenfalls in der DDR keine Vertreibung, sondern nur eine Umsiedlung gegeben, deren Einzelheiten ein undurchdringliches Tabu umgab. Steinbachs Stochern in der Vergangenheit und die dadurch hervorgerufenen Proteste von polnischer Seite bereiteten zwar der deutschen Versöhnungsdiplomatie einige Sorgen, konnten aber weder eine Strafverfolgung nach § 130 StGB noch einen meinungsgesteuerten Sturm allgemeiner Entrüstung bewirken. Immerhin vertrat Erika Steinbach eine bedeutende Anzahl potentieller Wähler.
Doch dann trat sie schließlich doch in eines der aufgestellten Fettnäpfchen. Auf einer Klausurtagung der Unionsfraktion kam mehr zufällig die Zeit der Spannungen zwischen Deutschland und Polen vor Kriegsausbruch am 1. September 1939 (Offizielle Version: „Der Überfall auf Polen") zur Sprache. „Ich kann es leider nicht ändern, dass Polen bereits im März 1939 mobil gemacht hat", erklärte Steinbach ihren Partei „freunden". Sogleich schlugen die Wogen der Empörung hoch, sahen doch die Meinungsmacher des gesamten etablierten politischen Spektrums in der Äußerung eine Relativierung der bislang offiziell nie in Frage gestellten alleinigen deutschen Kriegsschuld. Vermutlich ohne es zu wollen, hatte Frau Steinbach gegen ein zwar nicht strafrechtlich abgesichertes, aber bislang unumstößliches historisches Tabu verstoßen.
Erika Steinbach ist Jahrgang 1943. Denjenigen, die das damalige Geschehen aus geringerem zeitlichen Abstand im Gedächtnis haben, fällt es gelegentlich schwer, sich der gegenwärtigen Betrachtungsweise anzuschließen. Der monatelange Wirbel um Frau Steinbach ist wohl den meisten Mitbürgern unverständlich geblieben. Tatsächlich passiert tagtäglich Interessanteres und Wichtigeres. Jedenfalls musste die gute Frau etliche Federn lassen, das heißt, sie wurde einige von ihren Ämtern los.
Ein neues Forum für Meinungsfreiheit bildet heute wegen seiner relativen Anonymität das Internet. Dort fand ich zufällig unter dem Stichwort „politische Tabus" eine Seite „meinews.de" mit dem überlegenswerten Beitrag vom 19.10.2007 eines mir persönlich nicht bekannten Werner Schneider. Wegen des Vornamens vermute ich einen älteren Zeitgenossen. Man spürt das Bedürfnis des Mannes, einmal seinen Frust über die bestehenden Verhältnisse abzureagieren. Ich zitiere:
„Gestern gab es auf phoenix eine talkshow über das, was man in Deutschland sagen darf und was nicht. Teilnehmer u.a. der Beck von den Grünen und der Broder.
Die beiden Herren waren sich schnell einig, dass es in D keine political correctness gäbe, man also im Prinzip alles sagen dürfe. Die merkten noch nicht mal, wie sie sich kurze Zeit später selbst widersprachen. Es ist aber nun mal so: Die sog. political correctness erfordert die Einhaltung der zahlreichen Tabus.
In Deutschland gibt es nicht nur im politischen Bereich einen Sumpf von Tabus, die man nicht aussprechen darf, ohne von den Sittenwächtern bestraft zu werden. Diese Tabus reichen sogar in den privaten Bereich hinein. Drei große Tabu-Gruppen gibt es:
1) Die NS-Tabus
Auch nur die leiseste Bemerkung, die die NS-Zeit relativiert, wird mit dem Verlust des Jobs und versuchter gesellschaftlicher Ächtung bestraft. Erinnert sei an die Fälle Jenninger, Hohmann, Hermann. Für einen Politiker ist schon die Bemerkung gefährlich, zur NS-Zeit wären Autobahnen gebaut worden.
2) Die Ausländer-/Zuwanderungs-/Migrations-Tabus
Die Medien haben es geschafft, auch in diesem Bereich eine Tabuzone zu errichten. Verübt ein Ausländer ein Verbrechen, berichten die Zeitungen nicht über die Herkunft des Täters (von Ausnahmen abgesehen). Der Presserat hat dazu eine entsprechende Verfügung erlassen.
Kein Politiker wagt es, irgendetwas gegen die Zuwanderung im allgemeinen, Ausländer, Migration zu äußern. Die Medien würden ihn sonst fertigmachen. (Eigene Anmerkung: Sarrazin hatte 2007 sein Buch noch nicht veröffentlicht. Das Geschehen danach gibt Schneider großenteils Recht.)
3) Die Tabus über Juden und Israel
Wehe, es sagt jemand etwas Negatives über Juden. Sofort kommt der Vorwurf: Antisemit. Mit Adleraugen wacht der Zentralrat darüber, dass niemand eine negative Bemerkung über Juden oder Israel macht. Erinnert sei an die Fälle Möllemann und Wieczorek-Zeul (Libanon-Krieg 2006).
FAZIT:
Diversen Strippenziehern aus der Politik, den Medien, bei den Linksintellektuellen usw. ist es in Jahrzehnten gelungen, die Meinungsfreiheit mit Tabus geschickt zu unterlaufen und damit außer Kraft zu setzen.
IN DIESEM LAND GIBT ES KEINE MEINUNGSFREIHEIT!
Werner"
So weit das Zitat. Es würde ein ganzes Buch füllen (das es übrigens gibt), alle Namen und Schicksale der Opfer unserer Meinungsdiktatur auch außerhalb der geltenden Gesetze aufzuführen. Besonders die neuen Bundesbürger zeigen sich deutlich verunsichert bezüglich dessen, was man sagen darf und was nicht. Früher, zu Stasi-Zeiten, waren die Dinge einfacher zu überschauen. Bei vielen von uns, wohl den meisten, lautet heutzutage die Antwort auf die Frage nach der Meinungsfreiheit: Stasi oder Grundgesetz - am besten hält man den Mund.
Trotzdem, so ganz nur auf dem Papier steht der Artikel 5 nicht. Immerhin ist es dem Grundgesetz zu verdanken, dass ich, wenn auch in bescheidenem Rahmen, diese meine Gedanken frei veröffentlichen kann, ohne persönliche Nachteile befürchten zu müssen. Doch nicht nur das Grundgesetz macht es möglich. Es gehört dazu auch der Glücksfall eines unabhängigen Mediums, welches den Mut aufbringt, an die Meinungsfreiheit zu glauben.










