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Artikel vom: 09.02.2010
HARTZ-IV-Sätze verfassungswidrig
Karlsruhe (OSF) Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2005 geltenden HARTZ-IV-Regelsätze sowohl für Erwachsenen als auch für Kinder als verfassungswidrig beurteilt. Das Gericht in Karlsruhe hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die Vorschriften bis zum Ende des Jahres neu zu verfassen. Gut 7 Millionen HARTZ-IV-Empfänger können bis dahin zusätzliche Leistungen beanspruchen, insofern dies zur Gewährleistung des Existenzminimums erforderlich ist.Quelle:
Oder-Spree Fernsehen
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DerTag - DerTag09-02-10
Die Sendung "Der Tag" ist die Hauptnachrichtensendung des OSF. Es wird über das Tagesgeschehen in Eisenhüttenstadt, Beeskow und Neuzelle berichtet.






